Wie viele andere Länder hat auch Spanien Gesetze für Nicht-EU-Bürger, die Sie hier nachlesen können:

Gesetze für Nicht-EU-Länder

Gesetze für Nicht-EU-Bürger zum Leben in Spanien

If it is your intention to come to live in Spain (rather than simply visit the Schengen zone for the "up to 90 days in any running 180 day period" time limit that applies to all non-EU citizens) you must now BEVOR SIE KOMMEN first apply from within your country to the Spanish Consulate in your region, for the required pre-entry visa. Das ist entweder ein "Non-Lucrative Visa" under which you can temporarily reside in Spain for up to 12 months whilst you make your Residencia application, but which forbids any working for income ; or if you have a formal Spanish job offer in writing then a "Work Visa", One of the conditions of being granted a Non-Lucrative Visa is that you can show the Consulate proof of the minimum regular monthly income per applicant required by the Spanish Consulate (which they require you to have in order that you can support yourselves whilst in Spain and so not become a burden on Spanish taxpayers) .

Es gibt einige weitere Anforderungen

einschließlich eines Strafregisterberichts und des Nachweises einer privaten spanischen Vollkrankenversicherung für die Dauer des Visums usw. Alle Belege, die nicht in Spanisch sind, müssen apostilliert und von einem offiziellen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Ich würde Ihnen sehr , SEHR dringend raten, Ihren Antrag auf ein Pre-Entry-Visum über einen spezialisierten Anwalt zu stellen, denn wenn irgendein Teil Ihres Antrags nicht den Anforderungen entspricht, wird Ihr gesamter Antrag abgelehnt und Ihre Antragsgebühr ist verloren. Sie müssen dieses genehmigte Vor-Einreise-Visum erhalten haben , BEVOR Sie nach Spanien kommen, da es dieses Visum ist, das Ihnen die Erlaubnis gibt, sich vorübergehend in Spanien aufzuhalten, während Sie dann alle formalen Dokumente für den Residencia-Prozess usw. erhalten und einreichen.

Seien Sie sich bewusst, dass Sie dann, sobald Sie in Spanien sind

als Teil Ihres Antrags auf eine spanische Residencia für Nicht-EU-Bürger müssen Sie nicht nur das genehmigte Voreinreisevisum vorlegen, das Ihnen die Einreise in das Land erlaubt, um dort vorübergehend zu leben, sondern auch spanische Kontoauszüge usw., die belegen, dass Sie mindestens 4 x "IPREM" nach Spanien gebracht haben, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, oder einen dokumentierten Nachweis, dass Sie mehr als das in Spanien verdienen.Wenn Sie andere Familienmitglieder mitbringen, müssen Sie mindestens 1 x IPREM für jeden von ihnen hinzufügen.Dieser "IPREM"-Betrag wurde am 1.1.21 erhöht. Sie müssen also ein MINIMUM von ca. 27.500 Euro mit nach Spanien bringen, plus 6.772 Euro für jedes andere Familienmitglied, um sich als finanziell selbständig zu qualifizieren und eine spanische Residencia zu erhalten. Als Teil Ihres Residencia-Antrags müssen Sie auch den Nachweis erbringen, dass Sie für jede Person, die Sie mitbringen, mindestens eine jährliche private Krankenversicherung abgeschlossen haben, die alle Krankheiten abdeckt (einschließlich der Abdeckung von Vorerkrankungen). Zusätzlich zu diesen großen anfänglichen Problemen gibt es noch eine Menge anderer Bürokratie, einschließlich der Anforderung, eine spanische Fahrprüfung (auf Spanisch) abzulegen, da Ihr (Nicht-EU-)Führerschein nicht mehr für den Gebrauch in Spanien gültig ist, nachdem Sie dort für 6 Monate gelebt haben. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://extranjeros.inclusion.gob.es/es/informacioninteres/InformacionProcedimientos/Ciudadanosnocomunitarios/hoja010/index.html?fbclid=IwAR1ns8jZhhBYYuPcHf9DGwh01VrIxKBjb8bVyj4e-jkuypk_L76DY52K_4o

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